3.1.2. Am 26. August 2022 führte Dr. med. univ. B. aus, an der Beurteilung vom 14. Juni 2021, dass aufgrund der Unfallfolgen eine Arbeitsunfähigkeit für längstens sechs Wochen ausgewiesen gewesen sei, ändere sich aufgrund der in der Zwischenzeit eingereichten Berichte nichts. In sämtlichen radiologischen und fachärztlichen Abklärungen finde sich kein Hinweis für ein von Dr. med. D., Facharzt für Allgemeine Innere Medizin, in den Raum gestelltes CRPS. Fachärztlich-neurologisch habe eine initial von der Klinik E. in den Raum gestellte Neuropraxie des Nervus peroneus superficialis und suralis linksseitig ausgeschlossen werden können.