Als Folge des Supinationstraumas sei mit überwiegender Wahrscheinlichkeit eine Zerrung des Ligamentum fibulotalare anterius ausgewiesen. Die osteochondrale/subchondrale Läsion medial an der Talusschulter sei wahrscheinlich vorbestehend und diesbezüglich werde auch im Bericht des Spitals C. vom 20. Mai 2021 festgehalten, dass sich kein wesentliches perifokales Knochenmarksödem im MRI zeige. Die Attestierung der weiteren Arbeitsunfähigkeit sei ausschliesslich aufgrund der subjektiven Schmerzangaben des Beschwerdeführers erfolgt ohne entsprechende objektivierbare Befunde.