Die ZMB-Gutachter kamen im Rahmen ihrer interdisziplinären Gesamtbeurteilung zum Schluss, dass (lediglich) in psychiatrischer Hinsicht eine Einschränkung der Leistungsfähigkeit um 30 % in der angestammten und einer angepassten Tätigkeit bestehe, wobei diese Einschränkung retrospektiv seit Abschluss der Integrationsmassnahme im Oktober 2018 gelte. Vorher sei seit dem Unfall im Juni 2000 von einer Beeinträchtigung von 50 % aufgrund der (damals) zusätzlich bestehenden Angststörung und Benzodiazepinabhängigkeit auszugehen.