Die ABI-Gutachter hielten fest, dass aus somatischer Sicht ein leicht ausgeprägtes mittleres und oberes Zervikalsyndrom festgestellt werden könne mit in diesem Rahmen leicht ausgeprägten zervikozephalen Beschwerden. Hinsichtlich Einschränkungen stünden die belastungsabhängigen wie auch spontan auftretenden Genick- und Kopfschmerzen, leichten Schwindelbeschwerden sowie die in diesem Rahmen auftretenden Konzentrationsdefizite im Vordergrund. Aus psychiatrischer Sicht lägen eine Anpassungsstörung und eine abhängige Persönlichkeitsstörung vor. Es hätten sich in der Anamneseerhebung verschiedene Diskrepanzen ergeben.