2. 2.1. Dagegen erhob die Beschwerdeführerin mit Eingabe vom 31. Januar 2022 fristgerecht Beschwerde und stellte folgende Rechtsbegehren: -3- "1. Die Verfügung vom 14. Dezember 2021 sei aufzuheben und die Sache zur Vornahme weiterer Abklärungen an die Beschwerdegegnerin zurückzuweisen. 2. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen." 2.2. Mit Vernehmlassung vom 3. März 2022 beantragte die Beschwerdegegnerin die Abweisung der Beschwerde.