1.3. Die Beschwerdegegnerin liess die Beschwerdeführerin in der Folge nach Rücksprache mit dem RAD bei der Zentrum für Medizinische Begutachtung (ZMB), Basel, polydisziplinär begutachten (ZMB-Gutachten vom 14. Juni 2021). Nach Einwendungen der Beschwerdeführerin im Rahmen des Vorbescheidverfahrens holte die Beschwerdegegnerin auf Empfehlung des RAD bei der ZMB eine ergänzende Stellungnahme ein (ZMB-Stellung- nahme vom 7. Dezember 2021). Nach erneuter Rücksprache mit dem RAD wies die Beschwerdegegnerin mit Verfügung vom 14. Dezember 2021 das Leistungsbegehren der Beschwerdeführerin erneut ab.