1.2. Am 24. März 2017 meldete sich die Beschwerdeführerin unter Hinweis auf gynäkologische und LWS-Beschwerden bei der neu zuständigen Beschwerdegegnerin zum Bezug von Leistungen der IV (Berufliche Integration/Rente) an. Die Beschwerdegegnerin tätigte daraufhin Abklärungen in beruflicher und in medizinischer Hinsicht und erteilte Kostengutsprachen für Frühinterventions- und Integrationsmassnahmen. Nach wiederholter Rücksprache mit dem Regionalen Ärztlichen Dienst (RAD) wies sie das Leistungsbegehren der Beschwerdeführerin mit Verfügung vom 21. Mai 2019 ab.