1. 1.1. Die 1975 geborene Beschwerdeführerin meldete sich am 27. Februar 2002 bei der SVA Zürich unter anderem aufgrund einer HWS-Distorsion und einer Fussverletzung zum Bezug von Leistungen der Eidgenössischen Invalidenversicherung (IV) an. Mit Verfügung vom 6. Mai 2004 wurde das Leistungsbegehren der Beschwerdeführerin gestützt auf ein bei der Aerztliches Begutachtungsinstitut GmbH (ABI), Basel, in Auftrag gegebenes Gutachten (ABI-Gutachten vom 19. April 2004) abgewiesen. Die Verfügung erwuchs unangefochten in Rechtskraft.