Dem Beschwerdeführer sind gemäss Stellungnahme von RAD-Arzt Dr. med. D. vom 13. Juli 2022 wechselbelastende Tätigkeiten ohne Heben und Tragen von mittelschweren und schweren Lasten, ohne häufiges Knien, ohne vorwiegende Arbeiten über Brusthöhe ohne Anwendung des Schürzengriffes gegen Widerstand und ohne Ausüben von aktivem Druck mit den Händen auf die eigene Bauchdecke zumutbar (VB 52 S. 2). Diesem Zumutbarkeitsprofil entsprechende Tätigkeiten sind auf dem ausgeglichenen Arbeitsmarkt zahlreich vorhanden. Der Anspruch auf Berufsberatung ist daher zu verneinen.