8. 8.1. Zu prüfen bleibt, ob der Beschwerdeführer Anspruch auf berufliche Massnahmen hat (Beschwerde, Rechtsbegehren 3). Er begründete seinen entsprechenden Antrag damit, dass er schon vor den Problemen mit der rechten Schulter Mühe gehabt habe, sich selbst einzugliedern. Die gesundheitlichen Einschränkungen würden diese Probleme noch zusätzlich verstärken. Es sei ihm daher zuerst ein Aufbautraining zu finanzieren, und "danach [seien] die Risiken bei einem Arbeitgeber mit Einarbeitungszuschüssen usw. abzufedern" (Beschwerde S. 13).