5.2.4. RAD-Arzt Dr. med. D. mass den bildgebend nachgewiesenen Befunden an der rechten Schulter bzw. den daraus resultierenden funktionellen Beeinträchtigungen durchaus einschränkende Auswirkung auf die Arbeitsfähigkeit zu, nämlich insofern, als er dem Beschwerdeführer nur noch dem fraglichen Leiden angepasste Tätigkeiten für zumutbar hielt. Die Feststellung von Dr. med. D., dass "[i]n keinem dieser Berichte […] mit einem fachbezo- -7-