5.2.2. Der beratende Arzt des Unfallversicherers, Dr. med. G., Facharzt für Chirurgie, verwies in seiner Aktenbeurteilung vom 12. April 2019 auf die Bildgebung vom 14. Januar 2019 und führte aus, es liege eine schwere AC- Gelenkarthrose mit nach kaudal gerichteten Osteophyten vor. Die erhobenen Befunde stünden mit überwiegender Wahrscheinlichkeit in keinem natürlichen Zusammenhang zum Ereignis vom 12. Dezember 2018, es lägen unfallfremde Faktoren/Vorzustände im Sinne einer AC-Gelenkarthrose mit deutlicher Einengung der Supraspinatussehne vor (VB 23 S. 4 ff.).