2. 2.1. Dagegen erhob der Beschwerdeführer mit Eingabe vom 19. Oktober 2022 fristgerecht Beschwerde und stellte folgende Rechtsbegehren: "1. Die Verfügung vom 26.09.2022 sei aufzuheben und es sei dem Beschwerdeführer eine ganze Rente zuzusprechen. 2. Eventualiter sei die Sache an die Beschwerdegegnerin zurückzuweisen, damit diese die notwendigen medizinischen Abklärungen vornehme. 3. Subeventualiter sei die Beschwerdegegnerin zu verpflichten, berufliche Massnahmen durchzuführen.