eine andere Bank in Fremdwährung), so dass man nicht mehr prüfen kann wohin das Geld ging". Sie habe im September 2021 Strafanzeige erstattet, aber die Konten seien schon aufgelöst und die Firma erloschen gewesen, weshalb "die Polizei nichts mehr" habe finden können (vgl. VB 174). Ebenfalls unumstritten ist, dass die Beschwerdeführerin die fraglichen Zahlungen ohne Rechtspflicht erbrachte und ferner dafür keine Gegenleistung erhielt. Daran nichts zu ändern vermag, dass Darlehensverträge grundsätzlich formfrei vereinbart werden können (Art. 10 Abs. 1 i.V.m.