Dem gegenüber steht die Angabe der Beschwerdeführerin, wonach sie über die Jahre "ohne nennenswerte Besserung" viele Schmerzmittel probiert habe, auch Opioide seien darunter gewesen. Auch die interventionelle Blockade der Nervenwurzeln hätte nur einen kurzzeitigen Effekt gehabt (VB 82.3 S. 5). Wie eine erfolgreiche Behandlung der angegebenen Schmerzen aussehen könnte, wurde von den Gutachtern nicht beantwortet; sie haben sich auch zu den gemäss Angabe der Beschwerdeführerin bereits erfolgten Behandlungen nicht geäussert.