Diagnose allerdings auch nicht von einem standardisierten Behandlungsvorgehen ausgegangen werden (vgl. VB 82.3 S. 13). In Bezug auf das weitere operative Vorgehen konnte er ebenfalls keine Aussagen treffen (VB 82.3 S. 14). Eine vertiefte Auseinandersetzung mit der langjährigen Thoraxproblematik der Beschwerdeführerin, die wegen der Schmerzproblematik zwischen 2013 und 2018 zu verschiedenen chirurgischen Eingriffen führte (vgl. E. 5.2. hiervor), fand somit nicht statt. Weiter lässt sich den Teilgutachten an verschiedener Stelle entnehmen, dass die Beschwerdeführerin über dauernde, starke Schmerzen geklagt hatte.