B. – auch für die medizinische Beurteilung wesentliche Angaben. Aufgrund dessen erscheint die pauschale Aussage von Dr. med. B., die Fehler blieben ohne Auswirkung auf die medizinische Beurteilung, ohne detaillierte Auseinandersetzung mit diesen nicht nachvollziehbar (vgl. VB 92). In Bezug auf die Thoraxwanddeformität sowie die diesbezüglich durchgeführten Operationen hielt Dr. med. C., Facharzt für Orthopädische Chirurgie und Traumatologie des Bewegungsapparates, im orthopädischen Gutachten lediglich fest, dass die Verformung 2013 chirurgisch abgetragen worden sei.