Die Beschwerdeführerin machte im Einwandschreiben geltend, die Gutachter hätten einige ihrer Aussagen nicht korrekt wiedergegeben. Sie betonte wiederholt, dass sie unter starken Schmerzen leide und rügte sinngemäss, dass diese sowie die Thoraxproblematik ungenügend wiedergegeben und gewürdigt worden seien. Die derzeitige Problematik angesichts der eingesetzten Platte sei ebenfalls ungenügend berücksichtigt worden. Die von der Beschwerdeführerin korrigierten Aussagen betreffen damit nicht lediglich Angaben wie Haarfarbe oder Musikinstrument, sondern – entgegen den Ausführungen von RAD-Arzt Dr. med. B. – auch für die medizinische Beurteilung wesentliche Angaben.