3. In der angefochtenen Verfügung vom 13. September 2022 (VB 93) stützte sich die Beschwerdegegnerin in medizinischer Hinsicht insbesondere auf das internistisch-orthopädisch-psychiatrische MEDAS-Gutachten vom -4- 8. Dezember 2021. Darin wurde folgende Diagnose mit Auswirkungen auf die Arbeitsfähigkeit gestellt (VB 82.1 S. 3): "4.2.1.1. Linkskonvexe thorakolumbale Skoliose (ICD-10: M41.8)" Ohne Auswirkungen auf die Arbeitsfähigkeit wurden folgende Diagnosen gestellt (VB 82.1 S. 3):