1.2. Am 6. April 2011 meldete sich die Beschwerdeführerin aufgrund Skoliose/Rückenbeschwerden erneut zum Leistungsbezug an. Nach getätigten Abklärungen und durchgeführtem Vorbescheidverfahren wies die Beschwerdegegnerin das Leistungsbegehren mit Verfügung vom 16. September 2011 ebenfalls ab, da für eine leichte angepasste wechselbelastende Tätigkeit eine 100%ige Arbeits- und Leistungsfähigkeit bestehe.