497 GgV-Anhang (Schwere respiratorische Adaptationsstörungen […]). Im Rahmen der zusätzlich erfolgten Abklärungen prüfte die Beschwerdegegnerin sodann einen Anspruch des Beschwerdeführers auf medizinische Massnahmen im Zusammenhang mit einem allfällig vorliegenden Geburtsgebrechen im Sinne von (seit 1. Januar 2022 in Kraft stehender) Ziff. 404 GgV-EDI-Anhang (Angeborene Störungen des Verhaltens bei Kindern ohne Intelligenzminderung […]). Nach Rücksprache mit ihrem Regionalen Ärztlichen Dienst (RAD) und nach durchgeführtem Vorbescheidverfahren verneinte die Beschwerdegegnerin mit Verfügung vom 20. September 2022 einen solchen Anspruch.