Sie kamen in Kenntnis der Berichte zu ihrer nachvollziehbar begründeten Einschätzung und führten aus, nach dem gescheiterten Arbeitsversuch im Herbst 2020 seien erneut depressive Beschwerden in Form von einer depressiven Stimmungslage, einer Antriebsstörung, Konzentrationsdefiziten, Ängsten, Insuffizienz- und Schuldgefühlen, Verlangsamung im Denken, Grübeln sowie sozialem Rückzug dokumentiert, die über einen Zeitraum von mehr als zwei Wochen angehalten hätten. Diese Beschwerden seien erneut im Rahmen einer depressiven Störung nach ICD-10 eingeordnet worden, was anhand der Unterlagen nachvollziehbar erscheine.