Anders als die aktuellen Behandler würden sie aktuell von einer leichten depressiven Beschwerdesymptomatik ausgehen, die therapeutisch stabilisiert werden könne und keinen dauerhaften Charakter habe. Auch bezüglich der Persönlichkeitsstruktur würden sie, anders als die aktuellen Therapeuten, keine diagnostisch und funktionell relevanten Einschränkungen sehen. Bei der depressiven Störung der Beschwerdeführerin handle es sich um kein dauerhaftes psychisches Leiden (VB 116 S. 48 f.). Die Funktionsfähigkeit der Beschwerdeführerin befinde sich insgesamt auf einem guten Niveau, das eine Arbeitsfähigkeit zulassen würde. Seit Herbst 2020 zeige sich keine Entwicklung mehr.