Aus der Beschwerdeschilderung der Beschwerdeführerin, dem psychopathologischen Befund in den eingehenden Explorationen, den Beobachtungen im Begutachtungsprozess, den Fremdauskünften sowie dem Studium der umfassenden Akten habe in der Zusammenschau schliesslich ein konsistentes Bild der psychischen Struktur und der Funktionen der Beschwerdeführerin gewonnen werden können. Anders als die aktuellen Behandler würden sie aktuell von einer leichten depressiven Beschwerdesymptomatik ausgehen, die therapeutisch stabilisiert werden könne und keinen dauerhaften Charakter habe.