Es werde deshalb weiterhin an der Einschätzung der gesundheitlichen Situation und der Arbeitsfähigkeit der Beschwerdeführerin festhalten (VB 131 S. 1). Die Untersuchungen hätten ergeben, dass Vermeidung, Versagensängste und Insuffizienzgefühle, die sich im Rahmen der depressiven Episode und einer Persönlichkeitsakzentuierung entwickelt hätten, ursächlich sehr zentral dafür seien, dass der berufliche Wiedereinstieg noch nicht gelungen sei, obwohl kein dauerhaftes psychisches Leiden vorliege (VB 131 S. 2). -5-