Im Psychiatrischen Dienste F.-Gutachten vom 7. April 2021 wurde die Diagnose "F33.0 Rezidivierende depressive Störung, ggw. leichte Episode" gestellt (VB 116 S. 41) und ausgeführt, in der angestammten Tätigkeit als kaufmännische Angestellte bestehe eine 100%ige Arbeitsfähigkeit auf dem ersten Arbeitsmarkt. Eine Anpassung der Tätigkeit sei nicht notwendig, da die Beschwerdeführerin in der bisherigen Tätigkeit zu 100 % arbeitsfähig sei. Es werde von einem stabilen Verlauf der Arbeitsfähigkeit ausgegangen (VB 116 S. 47).