2.3. Mit Vernehmlassung vom 3. November 2022 beantragte die Beschwerdegegnerin die Abweisung der Beschwerde. -3- 2.4. Mit instruktionsrichterlicher Verfügung vom 4. November 2022 wurde die berufliche Vorsorgeeinrichtung der Beschwerdeführerin im Verfahren beigeladen und ihr Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Diese liess sich in der Folge nicht vernehmen. 2.5. Mit Replik vom 11. November 2022 hielt die Beschwerdeführerin an den beschwerdeweise gestellten Anträgen fest. Das Versicherungsgericht zieht in Erwägung: