2. 2.1. Gegen die Verfügung vom 8. September 2022 erhob die Beschwerdeführerin mit Eingabe vom 10. Oktober 2022 fristgerecht Beschwerde und stellte folgende Rechtsbegehren: "1. In Aufhebung der Verfügung vom 08.09.2022 seien der Beschwerdeführerin die gesetzlichen Leistungen zuzusprechen. 2. Eventualiter sei ein Gerichtsgutachten anzuordnen. 3. Eventualiter sei die Causa an die Beschwerdegegnerin zurückzuweisen.