durchgeführt worden (VB 55 S. 3). Die mit einander in Einklang stehenden und durchwegs überzeugenden Beurteilungen der beiden Versicherungsmediziner finden insofern auch eine Stütze in der von der Beschwerdegegnerin eingeholten konsiliarischen Beurteilung des Radiologen Dr. med. G. vom 7. September 2022, als dieser im MRT vom 4. August 2022 keinen Hinweis für ein frisches Trauma bzw. eine Kontusion erkannte und betreffend das MRI vom 10. März 2022 festhielt, es finde sich nun eine aktivierte Varusarthrose mit einem markanten Spongiosaödem im Bereich des medialen Tibiaplateau, diskret an der Femurkondyle (VB 75 S. 2).