3.8. Am 9. September 2022 nahm schliesslich Dr. med. D., Praktischer Arzt, Abteilung Versicherungsmedizin der Beschwerdegegnerin, Stellung. Zusammengefasst führte er in seiner Beurteilung aus, die Einschätzung von Dr. med. C., der Beschwerdeführer habe beim Ereignis vom 18. Juli 2021 eine schwere Distorsion des rechten Kniegelenkes erlitten, sei nicht nachvollziehbar. Den vorliegenden MRI könne "auch nicht nur ein geringer Hinweis auf eine Überlastung des Kapselbandapparats" und auch kein Hinweis auf eine Traumatisierung und insbesondere keine frische Schädigung des medialen Meniskus und Knorpels entnommen werden.