Dagegen erhob der Beschwerdeführer Anfang Januar 2022 "Widerspruch". Nach entsprechenden Abklärungen stellte die Beschwerdegegnerin ihre Leistungen im Zusammenhang mit dem Unfall vom 18. Juli 2021 mit Verfügung vom 19. April 2022 per 30. April 2022 ein. Die dagegen erhobene Einsprache wies sie mit Einspracheentscheid vom 9. September 2022 ab. 2. 2.1. Dagegen erhob der Beschwerdeführer mit Eingabe vom 8. Oktober 2022 (Datum Postaufgabe) fristgerecht Beschwerde und beantragte die Aufhebung des angefochtenen Einspracheentscheides. 2.2. Mit Vernehmlassung vom 25. Oktober 2022 beantragte die Beschwerdegegnerin die Abweisung der Beschwerde.