1. Der 1961 geborene Beschwerdeführer ist bei der A. AG, Q., als Chemieund Pharmatechnologe angestellt und in dieser Eigenschaft bei der Beschwerdegegnerin obligatorisch gegen Unfallfolgen versichert. Mit Schadenmeldung vom 6. August 2021 meldete er der Beschwerdegegnerin, am 18. Juli 2021 sei ein Hund seitlich in sein rechtes Knie gerannt, wobei er sich verletzt habe. Die Beschwerdegegnerin richtete für dieses Ereignis Leistungen (Heilbehandlung/Taggeld) aus.