vom 6. Oktober 2022 S. 14, 27). Der Beschwerdeführer ist zwar seit September 2021 wieder erwerbstätig, dies jedoch lediglich in einem 20%-Pen- sum (vgl. Arbeitsvertrag vom 14. September 2021 in VB 111; Beschwerde vom 6. Oktober 2022 S. 28), obwohl ihm gemäss PMEDA-Gutachten in der angestammten und jeder anderen angepassten Tätigkeit ein 100%-Pen- sum zumutbar ist (vgl. E. 4). Der Beschwerdeführer schöpft seine Arbeitsfähigkeit somit nicht voll aus, weshalb die Beschwerdegegnerin für die Festsetzung des Invalideneinkommens zu Recht auf den LSE-Tabellen- lohn für Tätigkeiten des Kompetenzniveaus 1 abgestellt hat.