8.2.2. Der Beschwerdeführer bringt vor, beim Valideneinkommen sei auf das Einkommen eines Carrosseriespenglers EFZ abzustellen (Beschwerde vom 6. Oktober 2022 S. 26). Zwar hat der Beschwerdeführer eine Berufslehre als Carrosseriespengler EFZ absolviert (vgl. VB 113 S. 63; S. 71; S. 102; S. 162). Danach war er jedoch nur etwa ein Jahr auf diesem Beruf tätig und übte dann während Jahren – im Anstellungsverhältnis und auch als Selbstständigerwerbender – verschiedene Tätigkeiten im "Aussendienst – Verkauf – Service" (VB 113 S. 64; S. 102; S. 129; S. 209) aus (vgl. auch den Auszug aus dem individuellen Konto [IK] in VB 15).