8.1.2. Die Beschwerdegegnerin stützte sich bei der Bemessung der Vergleichseinkommen sowohl betreffend das Validen- als auch bezüglich des Invalideneinkommens auf den Totalwert der Tabelle TA1 für Männer, Kompetenzniveau 1 der Schweizerischen Lohnstrukturerhebung (LSE) des Bundesamtes für Statistik (BfS) des Jahres 2018, wobei sie die betriebsübliche wöchentliche Arbeitszeit sowie die bis 2019 eingetretene Nominallohnentwicklung berücksichtigte. Sie ermittelte ein Valideneinkommen in der Höhe von Fr. 68'347.00 und – ausgehend von einer Arbeitsfähigkeit von 100 % in der angestammten und jeder anderen angepassten Tätigkeit – ein Invalideneinkommen in gleicher Höhe.