Betreffend das Prostatakarzinom gab der Beschwerdeführer zudem auch selbst an, er werde dadurch nicht eingeschränkt, weshalb er derzeit auf eine Operation verzichte (VB 113 S. 69). Was die Diagnose der Fettleber angeht, so wurde diese lediglich von Dr. med. D., Fachärztin für Radiologie, am 16. September 2020 gestellt ("Lebersteatose"). Dr. med. D. äusserte sich jedoch nicht zu deren Auswirkungen auf die Arbeitsfähigkeit des Beschwerdeführers (VB 90 S. 19). Schliesslich gibt es auch in den weiteren Arztberichten keine Anhaltspunkte für eine aus dieser Diagnose resultierende Einschränkung der Arbeitsfähigkeit.