Bis 107 W (65 % des Solls) seien zudem keine klinischen oder elektrokardiografischen Korrelate einer Progression der koronaren Herzkrankheit erkennbar gewesen. In Ruhe sei der Beschwerdeführer beschwerdefrei (VB 127 S. 6). Die Einschätzung von Dr. med. C. lässt sich folglich (ebenfalls) ohne Weiteres mit der Beurteilung der Gutachter vereinbaren.