6. 6.1. Der Beschwerdeführer stellt den Beweiswert des Gutachtens in Abrede und bringt vor, die Begutachtung durch die PMEDA habe aufgrund der Formulierung des Sachverhaltes durch die Beschwerdegegnerin in der entsprechenden Auftragsvergabe nicht objektiv und neutral vorgenommen werden können (Beschwerde vom 6. Oktober 2022 S. 15 ff.).