4. Die Beschwerdegegnerin stützte sich in den angefochtenen Verfügungen vom 9. September 2022 und 27. Oktober 2022 (VB 144, 153) in medizinischer Hinsicht im Wesentlichen auf das polydisziplinäre PMEDA-Gutach- ten vom 3. Januar 2022, das eine internistische, eine neurologische, eine orthopädische und eine psychiatrische Beurteilung umfasst. Die Gutachter stellten die folgenden Diagnosen (VB 113 S. 10 f.): -6- " Diagnosen mit Auswirkung auf die Arbeitsfähigkeit: Keine Diagnosen mit Auswirkung in der letzten sowie der anamnestisch aktuell aufgenommenen oder einer vergleichbaren Arbeit.