1. 1.1. Die Beschwerdegegnerin begründete sowohl die Abweisung des Rentenbegehrens als auch jene des Gesuchs betreffend berufliche Massnahmen mit der 100%igen Arbeitsfähigkeit des Beschwerdeführers in der angestammten und jeder anderen angepassten Tätigkeit gemäss PMEDA-Gut- achten vom 3. Januar 2022 (Vernehmlassungsbeilage [VB] 113) bzw. dem sich aus dem entsprechenden Einkommensvergleich ergebenden Invaliditätsgrad von 0 % und dem Fehlen einer für einen Anspruch auf Arbeitsvermittlung erforderlichen spezifischen gesundheitlichen Einschränkung betreffend die Stellensuche (VB 144; VB 153).