4. Mit instruktionsrichterlicher Verfügung vom 9. Januar 2023 wurden die Verfahren VBE.2022.383 und VBE.2022.439 vereinigt. -4- 5. Mit instruktionsrichterlicher Verfügung vom 30. März 2023 wurde dem Beschwerdeführer auch betreffend das Verfahren VBE.2022.439 die unentgeltliche Rechtspflege bewilligt und MLaw Leo Sigg, Rechtsanwalt, Aarau, zu seinem unentgeltlichen Vertreter ernannt. Das Versicherungsgericht zieht in Erwägung: