2.3. Mit instruktionsrichterlicher Verfügung vom 4. November 2022 wurde dem Beschwerdeführer die unentgeltliche Rechtspflege bewilligt und MLaw Leo Sigg, Rechtsanwalt, Aarau, zu seinem unentgeltlichen Vertreter ernannt. 2.4. Dieses Verfahren wurde unter der Verfahrensnummer VBE.2022.383 erfasst. 3. 3.1. Gegen die Verfügung vom 27. Oktober 2022 erhob der Beschwerdeführer Am 1. Dezember 2022 ebenfalls fristgerecht Beschwerde und stellte folgende Rechtsbegehren: