Alles unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zuzüglich MwSt. zu Lasten der Beschwerdegegnerin. sowie folgenden Anträgen: 1. Es sei ein zweiter Schriftenwechsel durchzuführen. 2. Es sei dem Beschwerdeführer die unentgeltliche Prozessführung zu bewilligen und ihm in Person des Unterzeichneten ein unentgeltlicher Rechtsbeistand zu bestellen." 2.2. Mit Vernehmlassung vom 3. November 2022 beantragte die Beschwerdegegnerin die Abweisung der Beschwerde. -3-