2. 2.1. Gegen die Verfügung vom 9. September 2022 erhob der Beschwerdeführer am 6. Oktober 2022 fristgerecht Beschwerde und stellte folgende Rechtsbegehren: " Rechtsbegehren: 1. Es sei die Verfügung vom 09.09.2022 aufzuheben und es seien dem Beschwerdeführer die gesetzliche[n] Ansprüche nach IVG, insbesondere eine Rente, zuzusprechen. 2. Eventualiter sei ein Obergutachten durch das Gericht vorzunehmen. 3. Subeventualiter sei die Sache an die Beschwerdegegnerin zur weiteren Abklärung zurückzuweisen.