Mit Vorbescheid vom 7. Mai 2020 stellte die Beschwerdegegnerin dem Beschwerdeführer die Zusprache einer vom 1. Dezember 2019 bis 29. Februar 2020 befristeten halben Rente in Aussicht. Nach Eingang des dagegen erhobenen Einwands und weiteren Rücksprachen mit dem RAD liess die Beschwerdegegnerin den Beschwerdeführer durch die PME- DA AG polydisziplinär begutachten (Gutachten vom 3. Januar 2022). In Bestätigung ihrer Vorbescheide vom 13. Januar respektive 12. September 2022 verneinte die Beschwerdegegnerin daraufhin mit Verfügung vom 9. September 2022 einen Rentenanspruch und mit Verfügung vom 27. Oktober 2022 einen Anspruch des Beschwerdeführers auf berufliche Massnahmen.