1. Der 1963 geborene Beschwerdeführer meldete sich am 26. Juni 2019 unter Hinweis auf "multiple organische Probleme" und psychische Beschwerden bei der Beschwerdegegnerin zum Bezug von Leistungen (berufliche Integration, Rente) der Eidgenössischen Invalidenversicherung (IV) an. Im Rahmen der daraufhin getätigten Abklärungen holte die Beschwerdegegnerin unter anderem eine Beurteilung ihres Regionalen Ärztlichen Dienstes (RAD) ein. Mit Vorbescheid vom 7. Mai 2020 stellte die Beschwerdegegnerin dem Beschwerdeführer die Zusprache einer vom 1. Dezember 2019 bis 29. Februar 2020 befristeten halben Rente in Aussicht.