Zusammenfassend hat die Beschwerdegegnerin mit dem angefochtenen Einspracheentscheid vom 2. September 2022 (VB 222) zu Recht den Fallabschluss per 28. Februar 2022 vorgenommen und dem Beschwerdeführer ab dem 1. März 2022 eine Invalidenrente basierend auf einem Invaliditätsgrad von 20 % zugesprochen. - 10 - 5. 5.1. Nach dem Dargelegten erweist sich der Einspracheentscheid vom 2. September 2022 als rechtens; die dagegen erhobene Beschwerde ist abzuweisen. 5.2. Das Verfahren ist kostenlos (Art. 61 lit. fbis ATSG).