3.5. Der Beschwerdeführer wurde im Rahmen der kreisärztlichen Untersuchung von med. pract. C. am 18. November 2021 umfassend fachärztlich untersucht. Dieser kannte die Vorakten und die Bildgebungen (VB 145 S. 1 ff.) und berücksichtigte die vom Beschwerdeführer geltend gemachten Beschwerden. Sodann setzte sich med. pract. C. mit den erhobenen Befunden und den subjektiven Angaben des Beschwerdeführers aus- -8-