Gemäss aktuellen Angaben des Beschwerdeführers sei sie schon am Unfalltag festgestellt worden (Taubheitsgefühl am Fussrücken), obschon dies zumindest in den ihm vorliegenden Akten nicht vermerkt worden sei. Dabei könne er nicht feststellen, ob es sich um eine direkte, unfallbedingte Schädigung handle oder um eine akzidentielle Verletzung beim Anbringen der Osteosyntheseplatte. Die Osteosynthese-Materialentfernung (OSME) und die Neurolyse des Nervus peronaeus superficialis am 7. September 2021 hätten keinen Effekt auf das Taubheitsgefühl gehabt.