3.4. Dr. med. D. führte in seinem Bericht vom 16. Dezember 2021 aus, dass er die gemäss den Akten bekannte Läsion des Nervus peronaeus superficialis rechts bezüglich seiner Endäste am Fussrücken nur bestätigen und auch elektroneurographisch objektivieren könne. Diese Schädigung stehe zweifellos im Zusammenhang mit der Fibulafraktur und deren Behandlung. Gemäss aktuellen Angaben des Beschwerdeführers sei sie schon am Unfalltag festgestellt worden (Taubheitsgefühl am Fussrücken), obschon dies zumindest in den ihm vorliegenden Akten nicht vermerkt worden sei.